Sanierungsgebiet Altstadt

Sanierungsgebiet Altstadt Rendsburg
Auslösender Grund für die Ausweisung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes Altstadt in Rendsburg ist die Insolvenz des Warenhausunternehmens Hertie am Altstädter Markt im Jahre 2008. Für die Altstadt war das Warenhaus seinerzeit der Kundenmagnet und in gleichen Maße Frequenzbringer für die benachbarten Einzelhändler. Als Folge der ausbleibenden Kunden hat die Anzahl an leerstehenden Ladengeschäften in der Innenstadt deutlich zugenommen und die verbliebenen Einzelhändler klagen über Umsatzeinbußen.
Um dieser Entwicklung entgegen zu treten hat, das Land Schleswig-Holstein, den von der Insolvenz betroffenen Städten und Gemeinden, Unterstützung in Form von Städtebauförderungsmitteln zugesichert. Der Stadt Rendsburg ist es ein dringendes Anliegen positive Entwicklungsimpulse für die Innenstadt zu ermöglichen und schafft mit der Ausweisung eines Sanierungsgebietes die dazu notwendigen Rahmenbedingungen.
Gefördert wird das Sanierungsgebiet Altstadt aus Mitteln des Bund-Länder-Programmes "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren":
Die Stadt- und Ortsteilzentren haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Das Leitbild der europäischen Stadt und die kulturelle Identität der <Stadtbevölkerung werden geprägt durch die Vitalität der Zentren. In vielen Kommunen ist jedoch ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden insbesondere Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Um den Funktionsverlusten zentraler Versorgungsbereiche zu begegnen, hat der Bund im Jahr 2008 ein neues Städtebauförderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - kurz "Zentrenprogramm"- gestartet. Das Programm dient zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.
Die Fördermittel können eingesetzt werden für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung, insbesondere für
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie die Erarbeitung oder Fortschreibung städtebaulicher Entwicklungskonzepte einschließlich Bürgerbeteiligung,
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
- Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung),
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung,
- Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften,
- Teilfinanzierung von Verfügungsfonds oder
- Leistungen Beauftragter.
Die Fördermittel des Programms ,,Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" können mit anderen Finanzierungs- und Fördermitteln kombiniert werden, wenn der Einsatz dieser anderen Mittel vorrangig erfolgt und die Finanzierung abgestimmt ist. Andere Finanzierungsmittel können sein: Mittel für
- Wohnungsbau und Wohnungsmodernisierung,
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen,
- Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,
- Verbesserung der Agrarstruktur,
- Denkmalschutz oder
- Umweltschutz und Altlastenbeseitigung.
JETZT MODERNISIEREN!
Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK)
Bericht Beschlussfassung Ratsversammlung 30.03.2017
Plan 01 - Nutzungsbestand - Veränderungen gegenüber der VU
Plan 02 - Mängel und Konflikte
Plan 03 - Chancen + Potenziale
Plan 04 - Rahmenentwicklungskonzept
Anlage 1 Abwägung Träger öffentlicher Belange u. der öffentlichen Auslegung
Ihre AnsprechpartnerInnen
Stadt Rendsburg
Städtebauliche Belange:
Günter Dahl
Tobias Brandt
Elke Kolz
Private Modernisierung:
BIG Städtebau GmbH
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Rendsburg
Projektleitung
Inken Glüsing
Drehbahn 7
20354 Hamburg
Telefon: 040/341067834
Email: inken.gluesing[at]dsk-big.de
Internet: DSK-BIG
Friederike Neupert
Drehbahn 7
20354 Hamburg
Telefon: 040/341067829
Email: friederike.neupert[at]dsk-big.de
Internet: DSK-BIG
Vorbereitende Untersuchungen
Stadt Rendsburg
Der Bürgermeister
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 2 06 - 0
Bankverbindungen
Ansprechpartnerin für Wirtschaft und Stadtmarketing
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 206 251
Fax: 04331 / 206 274
Mittelholstein Tourismus e.V.
Altstädter Markt 1-5 (Altstadtpassage)
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 21120
Fax: 04331 / 23369
RD-Marketing e.V.
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 438 400
Fax: 04331 / 2031688