Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender "Bauleitplan" der Gemeinde. Er stellt die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten, städtebaulichen Nutzungen in den Grundzügen dar.
Dies können zum Beispiel sein:
- Wohnbauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- Versorgungsflächen,
- Flächen für den Gemeinbedarf,
- Verkehrsflächen,
- Grünflächen,
- Waldflächen und
- landwirtschaftliche Nutzflächen.
Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber den Bürgern und Bürgerinnen. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, insbesondere etwa der Anspruch auf eine Baugenehmigung für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Er stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein behördenverbindliches, planungsbindendes Programm dar.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne, die dann die gegenüber allen Bürgern rechtsverbindlichen Festsetzungen enthalten.
Der Ursprungsflächennutzungsplan wurde von der Ratsversammlung am 20. Juli 1967 beschlossen.










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1. Teil - Flächennutzungsplan
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