Grundstückzufahrten
Zufahrt zum Grundstück herstellen, ändern
Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Lageplanskizze,
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird.
Hinweise für Rendsburg:
- Angaben über die Tiefbaufirma werden erst nach dem Zustellen des Bewilligungsbescheides nötig
- Fotos der gewünschten Zufahrt
- Antrag auf Herstellung oder Änderung der Grundstückszufahrt (einen Vordruck finden Sie, wenn Sie den nachfolgenden Links folgen)
Rechtsgrundlage
§§ 21 und 24 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Stadt Rendsburg
Der Bürgermeister
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 2 06 - 0
Bankverbindungen
Ansprechpartnerin für Wirtschaft und Stadtmarketing
Am Gymnasium 4
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 206 251
Fax: 04331 / 206 274
Mittelholstein Tourismus e.V.
Altstädter Markt 1-5 (Altstadtpassage)
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 21120
Fax: 04331 / 23369
RD-Marketing e.V.
Schleifmühlenstraße 16
24768 Rendsburg
Tel.: 04331 / 438 400
Fax: 04331 / 2031688